INKUBATION

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

©  by Maphor

Die Inkubation der Eier erfordert grundlegende Informationen und ein Feingefühl für Temperatur und Luftfeuchtigkeit.

Nachdem die Eier vom Weibchen abgelegt wurden, muss das Gelege in einen Brutkasten (Inkubator) überführt werden, um Eizerstörung und Beuteübergriffe auf die Schlüpflinge zu vermeiden! Hierbei ist es wichtig, die Position der Eier nicht zu verändern, da sonst das Embryo absterben würde. Zur Hilfe kann man die Oberseite der Eier mit einem weichen Bleistift markieren. Als Brutsubstrat verwendet man am Besten leicht befeuchtetes Vermiculit, in welches die Eier zur Hälfte eingegraben werden. Ich verwende Heimchendosen, in denen ich jeweils 5 Eier unterbringe; meine Weibchen produzieren durchschnittlich 14 Eier pro Gelege.

Die Temperatur im Inkubator sollte konstant zwischen 27°C und 30°C liegen, die relative Luftfeuchtigkeit 90% bis 100% betragen und das Substrat nur mäßig feucht sein!

VORSICHT: Temperaturen oberhalb von 30°C führen innerhalb weniger Tage zum Absterben der Embryonen!

Man sollte das Gelege täglich kontrollieren, um verdorbene Eier sofort auszusortieren. Damit lassen sich Pilzinfektionen der Eier begrenzen bzw. vermeiden.

Im Laufe der Inkubation werden die anfänglich rein weißen Eier bräunlich und "wachsen" (durch die Wasseraufnahme). Nach 60 bis 75 Tagen (je nach Temperatur) schlüpfen die Jungtiere.

Man sollte gut abwägen, ob man nach Überschreitung des errechneten Schlupftermins die Eier von Hand öffnet, also "Schlupfhilfe" gibt. In viele Fällen ist der tatsächliche Termin noch nicht erreicht, und somit das Tier noch nicht lebensfähig und stirbt ab.

Unter diesem Aspekt sollte sich jeder ernsthafte Züchter die Frage stellen, ob man Jungtiere, die nicht einmal ohne Hilfe das Ei verlassen können, künstlich am Leben erhalten soll!

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Alle hier gemachten Angaben sind teilweise aus der Literatur entnommen und teilweise aus eigener Erfahrung. Die zugrundegelegte Literatur wird an separater Stelle aufgeführt. Alle Angaben sind ohne Gewähr! Der Verfasser verwährt sich gegen rechtliche Schritte ihm gegenüber.